Das Tragen von Masken ist nicht nur ein Teil eines umfassenden Schutzkonzeptes, sondern bieten dem Träger auch die Gewissheit der Sicherheit in seinem Arbeitsumfeld. Bei den FFP-Masken handelt sich um Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (entsprechen den gesetzlichen Vorgaben für persönliche Schutzausrüstung EU 2016/425) und dienen sowohl dem Eigenschutz als auch dem Fremdschutz.
Die Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) unterscheiden sich von der OP-Masken durch bestimmte Eigenschaften. Sie sind immer aus mehrlagigen Kunststoffen und beinhalten spezielle Filtervliese („Meltblown Vlies“) ergänzt um weitere Filterschichten, eingebettet zwischen zwei Stoffschichten anderen Materials.
Die Leistungsklasse der FFP-Maske variiert je nach Filtereigenschaften anhand gesetzlicher Vorgaben.
Klassifikation der FFP-Masken:
- Filterleistung FFP 1 = filtern mindestens 80 %;
- FFP 2 = mind. 94 %;
- FFP 3 = mind. 99 % (bezogen auf das verwendete Testaerosol)