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Persönliche Schutzausrüstung

Über persönliche Schutzbekleidung/Einwegbekleidung

Einwegschutzbekleidung nach EU Normen/ Made in EU

Da der Transport von Krankheitserregern durch Flüssigkeit begünstigt wird, stellt die Bekleidung die wichtigste persönliche Schutzmaßname dar. RKI weist darauf hin, dass die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dem Schutz des Helfenden dient und beugt einer Verschleppung der Kontamination durch Person bzw. Kleidung vor.

Das Sachgebiet „Schutzkleidung“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ befasst sich mit den Themen Schutzkleidung sowie Hand- und Armschutz. Für Körperteile, die nicht von der Kleidung und persönlicher Schutzausrüstung bedeckt werden können stellen hier ergänzende Kleidungsstücke Abhilfe dar: Mützen, Hauben, Handschuhe, Überschuhe, Schürze, Schutzbrille sowie Mund- und Atemschutz.

Für den hygienischen Schutz der Arbeiter und des Arbeitsumfeld gibt es großenteils die Wahl zwischen Einwegprodukte und Produkten zur wiederholten Nutzung. Die Entscheidung Einwegbekleidung zu tragen sollte im Voraus gut durchgedacht werden um den Mitarbeiter den höchstmöglichen Schutz und Komfort zu bieten.

Einwegkleidung ist hygienisch und in den unterschiedlichsten Branchen und Einsatzgebieten notwendig.

Verschiedene Situationen bergen unterschiedliche Gefahrenpotentiale. Um Unfälle zu vermeiden müssen PSA daher auch den situativen Anforderungen entsprechen. Zur Unterscheidung ihrer Schutzgrade führen sowohl der PSA-Verordnung als auch die Richtlinie 89/686/EWG drei PSA-Kategorien an. Diese basieren auf einer Abstufung nach der zu erwartenden Verletzungsschwere, die im Notfall mit einer entsprechenden PSA abgewehrt werden kann.

PSA Kategorie Technische Dokumentation EG-Baumusterprüfbescheinigung QS - Kontrolle der fertigen PSA Konformitätserklärung und CE Zeichen
I
II
III

Kategorie I umfasst die einfache Schutzausrüstung bei geringem Risiko gesundheitlicher Gefährdung.
Kategorie II sind Schutzanzüge zur Abwehr von Gefahren, die nicht in Kategorie I und III erfasst sind.
Kategorie III gilt für Schutzausstattung im Einsatz gegen tödliche Gefahren oder bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgeschäden.

Zertifizierte Schutzbekleidung